Neues Transparenzregister: Was Unternehmen wissen müssen.
Ab dem 1. Oktober 2026 tritt in der Schweiz das neue Transparenzregister in Kraft. Damit entstehen für viele Unternehmen neue Pflichten zur Meldung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen.
Neues Transparenzregister: Was Unternehmen wissen müssen.
Ab dem 1. Oktober 2026 tritt in der Schweiz das neue Transparenzregister in Kraft. Damit entstehen für viele Unternehmen neue Pflichten zur Meldung ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen.
Insbesondere Aktiengesellschaften (AG), GmbH und Genossenschaften müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren und dem neuen Register melden.
Als wirtschaftlich berechtigt gilt grundsätzlich eine natürliche Person, die ein Unternehmen letztlich kontrolliert – beispielsweise durch eine Beteiligung von mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten.
Für bestehende Unternehmen gelten je nach Rechtsform und Revisionspflicht unterschiedliche Übergangsfristen:
Sind sämtliche wirtschaftlich berechtigten Personen eines Unternehmens bereits im Handelsregister eingetragen, gilt eine verlängerte Übergangsfrist von maximal zwei Jahren ab dem 1. Oktober 2026.
Unternehmen sollten ihre Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse frühzeitig prüfen und die wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren. Die notwendigen Angaben müssen dokumentiert, fristgerecht gemeldet und anschliessend aktuell gehalten werden.
Auch spätere Änderungen bei den wirtschaftlich berechtigten Personen sind innerhalb der gesetzlichen Frist dem Register zu melden.
Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Bei einer vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten können Bussen von bis zu CHF 500'000 ausgesprochen werden. Bei fahrlässigen Verstössen beträgt die maximale Busse CHF 150'000.
Eine frühzeitige Prüfung der neuen Anforderungen ist deshalb empfehlenswert.